Gas- und Strompreisbremse 2023

Aktuelle Informationen für unsere Kunden

Stand: 23.12.2022

 
2022 Energiepreisbremse
 
Mit den Gesetzentwürfen zur Strom- bzw. Gas-/Wärmepreisbremse will die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Zudem sollen ungerechtfertigte Preiserhöhungen verhindert werden.

Auch wenn es in Medienberichten in den vergangenen Tagen anders dargestellt wurde: Die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse ermöglichen unter bestimmten Bedingungen Preiserhöhungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Energieversorger mit Preisanpassungen lediglich die an den Großhandelsmärkten stark steigenden Kosten für die Beschaffung von Strom oder Gas weiterreichen. Dies ist in den Gesetzentwürfen ausdrücklich so geregelt (§ 39 des Gesetzentwurfs zur Strompreisbremse; § 27 des Gesetzentwurfs zur Gas-/Wärmepreisbremse).

Mit den Gesetzentwürfen werden zwar nachträgliche Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts verschärft. Die Energieversorger müssen Preiserhöhungen jedoch auch künftig nicht vorab von der Kartellbehörde genehmigen lassen. Das Kartellrecht sieht vielmehr vor, dass die Behörden bei einem Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Preise im Einzelfall tätig werden können. Die Presseinformation des Bundeskartellamtes ist auf der Internet-Seite der Behörde abrufbar: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/20_12_2022_Energiepreisbremse.html

Es gelten außerdem weiterhin die bestehenden vertragsrechtlichen Regelungen zu Preisanpassungen sowie die bestehenden gesetzlichen Regelungen des Kartellrechts.

 
Ursache für die Preisentwicklung in Deutschland sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten. Auch das Bundeskartellamt stellt in seiner Pressemitteilung fest: „Aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind die Energiepreise in den vergangenen Monaten stark angestiegen. Viele Versorger müssen deshalb die Energie auch zu sehr hohen Preisen einkaufen. Aktuelle Preiserhöhungen spiegeln hauptsächlich diese Kostensteigerungen wider. Um dies abzufedern, stellt der Staat riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung (…).“

Die Preiserhöhung trägt NICHT zu einem erhöhten Gewinn der Franz X. Heinritzi & Söhne GmbH bei. Wir müssen – so wie alle Energieversorger in Deutschland – Strom und Erdgas selbst vorab im Großhandel beschaffen. Zeitweise sind die Preise dort um mehr als das Zehnfache angestiegen. Genau das ist der Grund für die Entlastungsmaßnahmen im Rahmen der Strom- und der Gas-/Wärmepreisbremse der Bundesregierung.

 
Wie diese Maßnahmen die Haushalte entlasten sollen, beschreibt die Bundesregierung wie folgt:

Gaspreisbremse:

„Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.“ (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728)

Strompreisbremse:

„Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.“ (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728)

 

Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse (Update Januar 2023)

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.sparenwasgeht.de

 
HEINRITZI Energiespartipps
 

Haben Sie noch Fragen?

Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an: 08062-90 57 0

Strom- oder Gasvertrag kündigen