Wichtige Informationen zu den
Jahresabrechnungen Strom und Erdgas
Stand: 18.04.2023
um die Belastungen der Haushalte und der Industrie durch die stark gestiegenen Energiepreise zu senken, hat die Bundesregierung – sehr kurzfristig – Ende 2022 Preisbremsen u. a. für Strom und Erdgas beschlossen. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Wir haben Sie über die Wirkung der Preisbremsen für Ihre Lieferstelle/n inklusive Ihres individuellen Entlastungskontingents in kWh sowie Ihrem individuellen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlägen im Februar 2023 schriftlich informiert.
Vielleicht wundern Sie sich, dass Sie Ihre im Januar, Februar oder März anstehenden Jahresabrechnungen mit der zu verrechnenden Entlastung noch nicht erhalten haben.
Seien Sie gewiss, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, die staatlichen Preisbremsen für Sie umzusetzen.
Die Entwicklung der erforderlichen neuen Algorithmen und deren Umsetzung im IT-System dauern länger als gedacht. Weitere Ergänzungen und Änderungen zum Gesetz wie z. B. die Deckelung des Differenzbetrages, der alle 3 Monate überprüft werden soll, erschweren den Prozess.
Es wird daher noch dauern, bis wir Ihnen die ausstehenden Jahresabrechnungen zusenden können. Wir empfehlen Ihnen, für die ausstehenden Jahresabrechnungen ggf. selbst Rückstellungen vorzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Haben Sie noch Fragen?
Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an: 08062-90 57 0